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So wird der Solarstrom aufgeteilt

Jedes Haus besitzt einen festen Anteil an der gemeinsamen PV-Anlage. Was es davon nicht selbst nutzt, bekommt es bezahlt. Gerechnet wird jede Viertelstunde neu – so profitieren Haushalte, die tagsüber kaum zu Hause sind, genauso wie Familien mit Homeoffice und E-Auto.

Die Regel in sechs Schritten

  1. Anteil. Der Solarstrom jeder Viertelstunde wird nach der Beteiligung aufgeteilt – bei vier Häusern zum Beispiel je 25 %. Andere Quoten (nach Dachfläche oder Investitionsanteil) sind möglich.
  2. Eigenverbrauch. Jedes Haus nutzt zuerst seinen eigenen Anteil, höchstens so viel, wie es gerade verbraucht. Dafür zahlt es nichts.
  3. Überschuss an die Nachbarn. Was ein Haus nicht braucht, bekommen die Häuser mit Mehrbedarf. Sie zahlen dafür einen internen Solarpreis, der deutlich unter dem Netzstrompreis liegt; das Geld geht an das Haus, dessen Anteil sie genutzt haben.
  4. Speicher. Was dann noch übrig ist, lädt den gemeinsamen Batteriespeicher. Der Speicher merkt sich, wessen Solarstrom er enthält. Abends wird genauso verrechnet: eigener gespeicherter Strom kostet nur einen kleinen Speicheraufschlag, fremder zusätzlich den internen Solarpreis an den Eigentümer.
  5. Netz. Erst danach wird eingespeist. Die Einspeisevergütung bekommt das Haus, dessen Anteil eingespeist wurde.
  6. Rest aus dem Netz. Wer dann noch Strom braucht, bezieht Netzstrom zum normalen Preis – so wenig wie möglich.

Der Strom der Wärmepumpen wird nach der Wärmemenge jedes Hauses verteilt und erhält dieselbe Herkunft wie der übrige Verbrauch. Der Allgemeinstrom wird nach dem vereinbarten Schlüssel umgelegt.

Rechenbeispiel zum Ausprobieren

Gerechnet mit derselben Engine wie die echte Abrechnung. Beispielpreise: Netzstrom 29 ct, interner Solarpreis 15 ct, Speicheraufschlag 2,5 ct, Strom aus dem Auto eines Nachbarn 25 ct, Einspeisung 7,9 ct je kWh. Die Gemeinschaft legt ihre Preise selbst fest.

Was passiert mit Strom aus dem Elektroauto (V2H und V2G)?

Mit einer bidirektionalen Wallbox kann ein E-Auto Strom nicht nur laden, sondern auch zurückgeben. Die Wallbox jedes Hauses hat einen eigenen Zähler, der Laden und Zurückspeisen getrennt misst – so ist jede Kilowattstunde eindeutig dem Fahrzeughalter zugeordnet.

  1. Zuerst ins eigene Haus (V2H, „Vehicle to Home“). Gibt das Auto abends Strom ab, deckt es zuerst den Verbrauch des eigenen Hauses. Das kostet nichts zusätzlich: der Strom wurde beim Laden schon bezahlt – oft mittags mit dem eigenen, günstigen Solaranteil.
  2. Dann an die Nachbarn (V2G innerhalb der Anlage). Gibt das Auto mehr ab, als das eigene Haus braucht, versorgt es die Nachbarn. Diese zahlen dafür einen internen Preis (im Beispiel 25 ct statt 29 ct Netzstrom), der Fahrzeughalter bekommt die Gutschrift.
  3. Erst dann ins öffentliche Netz (V2G im engeren Sinn). Strom, der die Anlage verlässt, wird getrennt erfasst und nach dem vereinbarten Satz gutgeschrieben. Die Vermarktung von Fahrzeugstrom ins öffentliche Netz ist in Deutschland noch im Aufbau; die Abrechnung ist dafür vorbereitet.

Wie viel seines Akkus ein Fahrzeughalter freigibt und welcher Mindestladestand für die nächste Fahrt bleibt, stellt er an seiner Wallbox ein – die Mobilität geht immer vor.

Beispiel: Das Auto von Haus 2 wird mittags mit 12 kWh aus dem eigenen Solaranteil geladen. Abends gibt es 4 kWh ab: 1,5 kWh versorgen das eigene Haus, 2,5 kWh die Nachbarn. Haus 2 spart so Netzstrom und erhält 2,5 kWh × 25 ct = 0,63 € Gutschrift für diese Viertelstunde.

Der gemeinsame Batteriespeicher bleibt trotzdem sinnvoll: Autos sind nicht immer zu Hause, und ihr Akku dient zuerst der Mobilität. Fahrzeuge kommen flexibel hinzu.

Fair für alle – und nachprüfbar

Fairnessprüfung

Jeden Monat prüft das Programm, ob jedes Haus genau seinen Anteil am Solarstrom erhalten hat – selbst genutzt, an Nachbarn abgegeben, gespeichert oder eingespeist.

Geldbilanz auf den Cent

Die Summe aller Abrechnungen ergibt genau die Stromrechnung der Anlage abzüglich Einspeisevergütung. Es entsteht kein Geld und es geht keines verloren.

Regeln mit Datum

Ändert die Gemeinschaft Quoten oder Preise, gilt das ab einem Stichtag. Frühere Zeiträume bleiben unverändert.

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